Mit der GVO 461/2010 hat die EU-Kommission eine Verordnung im Sinne der europäischen Verbraucher erlassen, mit der sie die Verhaltensweisen der Wettbewerber im Kraftfahrzeugsektor neu regelt. In den rechtsverbindlichen Leitlinien zur GVO (2010/0 138/05) stellt die Kommission z.B. unmissverständlich klar, dass der Fahrzeughersteller die mit dem Kauf des Fahrzeugs gegebenen Garantien nicht davon abhängig machen darf, dass lnspektions-, lnstandsetzungs—‚ Wartungs- und Servicearbeiten für das Fahrzeug in einer Vertragswerkstatt des Herstellers stattfinden müssen. Für Sie als unser Kunde bedeutet das: Sie können auch mit lhrem Neuwagen im Zeitraum der 24-monatigen Gewährleistung, ja sogar im erweiterten Garantiezeitraum (z.B. bei KlA sieben Jahre, Hyundai fünf Jahre, Toyota, Honda, Suzuki, Nissan drei Jahre) in unseren Kfz-Meisterbetrieb kommen, ohne dass Sie im Falle eines Gewährleistungs-/ Garantiefalls Probleme mit dem Fahrzeughändler oder -hersteller bekommen. Somit haben Sie die Sicherheit, dass wir, als Ihr unabhängiger Kfz-Meisterbetrieb, lhr Fahrzeug nach den Wartungs- und Reparaturrichtlinien des Herstellers warten und reparieren. Dabei kommen Teile in Erstausrüstungsqualität oder Originalteile zum Einsatz. So bleiben die Gewährleistung und Garantie des Herstellers voll erhalten. Zu lhrer Sicherheit dokumentieren wir den Service im Serviceheft des Fahrzeugs.lm Garantiefall haben Sie so den Nachweis, dass alle Arbeiten sorgfältig und fachmännisch erledigt worden sind. Stand 08.2014
Kostenloser Batterietest
Wenn Ihr Fahrzeug
nicht anspringt, ist meist die
Batterie Schuld – gerade jetzt,
wenn die Nächte kälter werden.
Statistiken belegen, dass
Batterie-Versagen die häufigste
Pannen-Ursache ist.
Das können Sie jedoch
verhindern! Lassen Sie jetzt die
Batterie Ihres Autos kostenlos
von uns überprüfen.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Automatikgetriebe – Spülung